Das Mehrpersonennprinzip beruht auf der systematischen Auseinandersetzung mit einer Aufgabe oder Entscheidungsfrage durch zwei oder mehr Mitarbeiter. Das Prinzip sagt aus, es sind entweder mehrere Personen an der sicheren Ausführung einer Aufgabe beteiligt oder, dass mehrfache Kontrollen durchgeführt werden. Dem liegt der Gedanke von Redundanz zugrunde. Bei beiden Varianten des Prinzips ist die Objektivität der Mitwirkenden zwingend zu beachten. Die Mitarbeiter müssen in einer unabhängigen und unvoreingenommenen Position gegenüber dem Umfeld und Prüfgegenstand stehen. Nur so können sinnvoll Kontrollen durchgeführt werden. Die involvierten Personen dürfen sich nicht beeinflussen.
Anwendungsbeispiele für das Mehrpersonenprinzip finden sich in der Verwaltung, Personen-Identifikation, Produktion und der Informationssicherheit. Vor allem bei der Authentifizierung, Qualitätsprüfung und bei Zugriffskontrollen haben die Sicherheitsmaßnahmen einen hohen Stellenrang.