Kurzerklärung

Unter dem Mantel- beziehungsweise Rahmentarifvertrag versteht man eine besondere Ausprägung von Tarifverträgen. Charakteristisch ist die Reichweite der Vereinbarung: Manteltarifverträge legen einzelne Entgeltgruppen fest und beinhalten auch Einigungen bezüglich grundlegender Fragen, etwa Pausen- und Ruhezeiten sowie Urlaubstage. In der Sicherheitsbranche unterteilten Rahmentarifverträge zum Beispiel zwischen den Entgeltgruppen Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Servicekraft für SuS, Geld- und Werttransporte, etc. und enthalten grundlegende Bestimmungen zur Arbeitszeit (Öffnungsklausel zu 12-Stunden-Sichten u.A.).

Zustandekommen

Ein Manteltarifvertrag erfordert, wie jeder zivilrechtliche Vertrag allgemein, das Vorhandensein zwei übereinstimmender und miteinander korrespondierender Willenserklärungen: Angebot und Annahme gem. §§ 145ff. BGB.

Die Besonderheit eines Tarifvertrages liegt darin, dass die Bestimmungen nicht nur gegenüber einer einzelnen, sondern Vielzahl von Personen wirksam sind. In der Wachbranche wird ein Tarifvertrag häufig zwischen einem Sicherheitsverband und einer Gewerkschaft geschlossen. Rechtliche Wirkung entfalten die Bestimmungen gegenüber jedem Mitglied des Verbandes beziehungsweise der Gewerkschaft. 

Aufbau

Ein Manteltarifvertrag ist üblicherweise paraphiert, dass heißt, die einzelnen Bestimmungen in Paragraphen sortiert. § 1 und 2 enthalten klassisch die Festlegung des räumlichen, zeitlichen und fachlichen Anwendungsbereiches und legen grundlegend fest, wer Vertragspartei ist. Im Folgenden dann konkrete Bestimmungen. So enthält ein Rahmentarifvertrag eine Aufschlüsselung in Lohngruppen, geht auf die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen ein und enthält Mitwirkungspflichten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten