Rechenbasierte Programme, die mehrere Kunden oder Auftraggeber betreuen können, werden als mandantenfähig bezeichnet. Dafür ist vorausgesetzt, dass ein gegenseitiger Einblick des sogenannten Mandanten in die Daten eines Anderen nicht ohne dessen Zustimmung gewährleistet wird. Ein solches System ermöglicht also das Zugreifen von mehreren getrennten Benutzerkonten auf ein zentrales Programm. Dafür wäre ein Buchführungsprogramm eines Steuerberaters ein mögliches Beispiel. Denn in das gleiche Programm werden Daten aus verschiedenen Konten eingegeben. Der Zugriff eines einzelnen Nutzers ist hier nur auf eigene Daten beschränkt.