Das Luftsicherheitsgesetz regelt in Deutschland Abwehrmaßnahmen für Gefahren, die sich gegen die zivile Luftfahrt richten. Dazu zählen terroristisch motivierte Attentate, Flugzeugentführung und Formen von Sabotage. Das Gesetz trat am 11. Januar 2005 als Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben in Kraft. Es ist eine Reaktion auf die Anschläge vom 11.September und einen Zwischenfall im Frankfurter Bankenviertel im Jahr 2003.