Als Legalitätsprinzip bezeichnet man den Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten muss, wenn sie hinreichende Hinweise auf eine Straftat hat. 

Im Ermittlungsverfahren werden durch die Polizei und Staatsanwaltschaft recherchiert, die sich auf die Schuld des Verdächtigten belastend oder entlastend auswirken könnten. 

Das Legalitätsprinzip wird durch das sogenannten Opportunitätsprinzip durchbrochen. Demnach kann die Staatsanwaltschaft in eigenem Ermessen von einem Ermittlungsverfahren absehen, §§ 153ff. StPO. Zum Beispiel, wenn die Schuld des mutmaßliche Täters nur gering oder die zur Last gelegene Straftat gering ist (beispielsweise Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz beim Besitz geringfügiger Mengen illegaler Betäubungsmittel).