Allgemeines

Lauschabwehr bezeichnet die Summe an technischen und organisatorischen Maßnahmen, um das unbefugte Mithören eines Dritten zu unterbinden. Dazu wird ein sogenanntes „Sweeping“ (Deutsch: putzen/fegen) durchgeführt. Auf das Detektieren von Abhörmaßnahmen geschulte Fachkräfte durchsuchen den Gesprächsort nach Abhörtechnik. Man unterscheidet zwischen offener und verdeckter Lauschabwehr. 


Offene Lauschabwehr 

Man bezeichnet solches Equipment, dass für alle Beteiligten sichtbar der Lauschabwehr dienen soll,  als offene Lauschabwehr.


Verdeckte Lauschabwehr

Soweit die Ausrüstung verborgen installiert oder ihre eigentliche Bestimmung durch Tarnung verhüllen soll, spricht man von verdeckter Lauschabwehr.