Es gibt Langwaffen und Kurzwaffen. Langwaffen gelten als besonders präzise und kommen auf Ferndistanz beim Militär und der Polizei zum Einsatz. Der Begriff der Langwaffe wird in Anlage 1 zu Paragraf 1 Abs. 4 Waffengesetz vom Gesetzgeber definiert. Demnach müssen folgende Eigenschaften vorliegen:
- Schusswaffe, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm ist
- kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge überschreitet 60 cm