Bei Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung für Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld verfolgt eine doppelte Schutzrichtung: situationsbedingte Verdienstausfälle sollen ausgeglichen und (Massen-)Entlassung verhindert werden.  Die Höhe beträgt für Berufstätige ohne Kind 60 Prozent des Nettogehaltes und bei Haushalten mit min. einem Kind 67 Prozent. Die Leistung wird von Arbeitgebern beantragt und kann grundsätzlich bis zu zwölf Monate ausgezahlt werden.