Die Bezeichnung „Kundenbedienter Banknotenautomat“ (KBA) stammt aus der DGUV Vorschrift 25 der gesetzlichen Unfallversicherer in Deutschland. Soll ein Bankautomat aufgestellt werden, sind einige Aspekte der DGUV Vorschrift 25 zu beachten. Die Vorderfronten müssen an gut ausgeleuchteten Stellen und zugänglichen Plätzen liegen. Die Gefahr für den Bedienenden, Opfer eines Verbrechens zu werden, ist in „dunklen Ecken“ deutlich größer. Werden die Automaten mit Bargeld gefüllt, ist durch besondere Einrichtungen sicherzustellen, dass dies ohne Einblicke von Außen geschieht. Gleiches gilt für eventuelle Reparaturarbeiten. Der Öffentlichkeit sollen keine Informationen der speziellen Sicherheitstechnik zuteil werden.