Die Kündigungsschutzklage ist eine spezielle Klageform, anhand derer vor dem zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung geklagt werden kann. Eine solche Klage kann im Streitfall zum Beispiel von einer angestellten Sicherheitskraft erhoben werden. 

Das Gericht überprüft die Rechtmäßigkeit der Kündigungserklärung. Eine Kündigung ist rechtmäßig, wenn sie wirksam erklärt wurde und die formellen und materiellen Vorschriften beachtet wurden. Insbesondere überprüft das Arbeitsgericht, ob die arbeitnehmerschützenden Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gewahrt wurden. Stellt das Gericht fest, dass ein Regelverstoß vorliegt, ist die Kündigung unwirksam. Dann verliert die Sicherheitskraft nicht ihre Stelle durch die Kündigung. 

Nicht selten kommt es jedoch zu keiner gerichtlichen Entscheidung, weil die Parteien eine sogenannten Vergleich schließen und die Bedingungen selbst aushandeln. Dies ist häufig mit einer Abfindung verbunden.