Begriffsbedeutung

Unter einer Komplextrennwand versteht man im baulichen Brandschutz eine bestimmte Trennwand, welche die Anforderungen nach VdS 2234 erfüllt. Anhand einer Komplextrennwand wird ein Brandschutzobjekt in mehrere Abschnitte, sogenannte Komplexe eingeteilt. Anhand dessen soll ein Überschlagen des Feuers auf das gesamte Bauwerk vermieden werden. Durch Komplextrennwende soll also die Beherrschbarkeit des Schadensfeuers gewährleistet werden. 

Unterschiede zur Brandschutzwand

Eine Komplextrennwand ist nicht gleichbedeutend mit einer Brandschutzwand. Wie aus der folgenden Übersicht hervorgeht, ist die Widerstandskraft und Stabilität der Komplextrennwand weitaus höher als die einer Brandschutzwand:

Anforderungen Komplextrennwand Brandschutzwand
Feuerwiderstand F180 (höchstfeuerbeständig)

Das Kürzel F steht für Feuerwiderstand beziehungsweise Fire-resistance rating. Die Zahl gibt in Minuten an, wie lange ein Bauteil seine bestimmungsgemäße Funktion ausüben kann.

F90 (feuerbeständig)
Mindestdicke der Wand bei einschaliger Ausführung 36,5 Zentimeter 24,0 Zentimeter
Mindestdicke tragender Betonwände 20,0 bis 30,0 Zentimeter 14,0 Zentimeter

 

Neben den genannten Kriterien ergeben sich aus spezifischen Landesvorschriften des Brandschutzrechtes sowie den Industriestandards weitere Punkte bei der Errichtung einer Komplextrennwand zu beachten. In dem Gewebe aus Brandschutznormen kommt es teilweise zu Überschneidungen mit den Anforderungen an Brandschutzwände. 

So ist in mehrgeschossigen baulichen Anlagen erforderlich, dass die Schutzwände unversetzt durch sämtliche Geschosse führen. Brennbare Stoffe dürfen im Freien nicht näher als 20 Meter zu den Schutzwänden gelagert werden.

Siehe auch