Defintion
Kommunale Kriminalprävention ist ein von der deutschen Polizei getragenes Konzept, welches an der Ursachenbekämpfung von Straftaten anknüpft und Verantwortung auf kommunale Einrichtungen abführt.
Kriminalpräventive Angebote wurden in den 1990er-Jahren in Deutschland eingeführt, nachdem sich die Strategie die Zeit davor in Nordamerika erfolgreich bewährte. Die Polizei selbst legt der Kriminalprävention folgende Definition zugrunde:

Kriminalprävention ist die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen, Programme und Maßnahmen, die Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen oder als individuelles Ereignis verhüten, mindern oder in ihren Folgen gering halten soll.

Vorteile
Durch das Angebot wird vor allem ein psychologischer Aspekt verfolgt: dem Bürger soll die Angst vor Verbrechen genommen werden. Des Weiteren werden darin organisatorische Interessen der Polizei umgesetzt. Der Bund tritt Verantwortung an Länder und Kommunen ab und kann sich so mehr auf die Vernetzung der verschiedenen Ortschaften konzertieren und Rahmenbedingungen für einen barrierefreien Austausch der Körperschaften schaffen. Die Kommunen können zielgruppenspezifisch agieren und sich gegenüber den Stadtteilbewohnern als Ansprechpartner präsentieren.

Kritik
Kritik erfährt das Konzept von ziviler Seite aus. Es fehle demnach an Kooperation mit Institutionen, die nicht der Polizei angehören. Zum Beispiel mit Sozialarbeitern. Auch würde das Ziel Verbrechen zu bekämpfen vernachlässigt werden, da Präventionsmaßnahmen sich häufig bloß gegen Bagatellkriminalität richten würden.