Unter der körperlichen Unversehrtheit versteht man ein hochrangiges Rechtsgut. Es wird in vielfältiger Form durch die Rechtsordnung geschützt. Dabei kommt dem Begriff eine jeweils unterschiedliche Bedeutung und Reichweite zu:

Körperliche Unversehrtheit und die Verfassung

Im Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, ist die körperliche Unversehrtheit insbesondere in Art. 2 Abs. 2 S.1 GG thematisiert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Die Erwähnung dieses Grundrechts ganz am Anfang der Verfassung betont dessen Wichtigkeit. Inhaltlich schützt Art. 2 Abs. 2 S.1 GG den Menschen vor Körperverletzungen und psychischen Beeinträchtigungen durch den Staat. Außerdem gewährt der Artikel einen Anspruch auf Einschreiten des Staates, wenn die körperlichen Unversehrtheit durch Dritte gefährdet oder verletzt wird. Daraus leitet sich zum Beispiel die Aufgabe der Polizei ab, für die Sicherheit ihrer Bürger zu sorgen. Dies gilt auch für private Sicherheitskräfte, die im Rahmen eines Public Private Partnerships (PPP) mit Behörden kooperieren oder Sicherheitskräfte, die mit staatlichen Kompetenzen beliehen sind. Das ist etwa der Fall in der Luftfahrtsicherheit. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bezieht sich sowohl auf die physische als auch psychische Gesundheit.

Die Grundrechte sind ihrer Idee nach Abwehrrechte gegen den Staat. Sie sind unmittelbar im Verhältnis Staat – Mensch anwendbar. Unter Privatpersonen gelten sie nicht unanwendbar. So kann kein Privatmensch ein Unternehmen wegen Verletzung seiner Rechte aus Art. 2 Abs. 2 S.1 GG anklagen. Aber: der Schutz der körperlichen Unversehrtheit wird durch Gesetze, die unterhalb der Verfassung stehen, konkretisiert. Dazu gehören vor allem das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Deren Vorschriften gelten für und gegen Jedermann. 

Körperliche Unversehrtheit im StGB

Die körperliche Unversehrtheit wird in der Praxis vor allem dadurch geschützt, dass Eingriffe in das Rechtsgut unter Strafe stehen. Sie wird insbesondere durch das Verbot von Körperverletzungen gem. §§ 223ff. StGB oder Tötungen gem. §§ 211. StGB.

Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn das körperliche Wohlbefinden durch eine üble und unangemessene Behandlung erheblich beeinträchtigt wird. Das Kriterium der Erheblichkeit kann Schwierigkeiten bereiten. Unstreitig erfüllt ein Faustschlag oder heftiger Tritt den Tatbestand einer Körperverletzung. Wie sieht es aber aus mit Anspucken oder Haare abschneiden aus? Bei Ersterem fehlt es an der Eingriffsqualität. Dagegen kann ein ungewolltes Abrasieren der Haare durchaus die Intensität einer Körperverletzung entfalten. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.

Während das StGB einerseits Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit verbietet, enthält es gleichzeitig die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Eingriff gerechtfertigt ist. Diese ist im Einzelfall gegeben, wenn ein solcher Eingriff der Abwehr eines Angriffs oder einer Gefahr dient. Das Recht von Notwehr und Notstand ist Gegenstand der §§ 32ff. StGB. Für Sicherheitskräfte ist es essentiell. Mangels Behördeneigenschaft dürfen sie sich nämlich nicht auf Sonderrechte der Polizei, des Ordnungsamtes o.Ä. berufen. Stattdessen sind Wachleute auf die Jedermannrechte (und das Hausrecht) beschränkt. Diese Normen sind das berufliche Rüstzeug und rechtliche Legitimation für die physische Verteidigung. 

körperliche Unversehrtheit im BGB

Die körperliche Unversehrtheit ist auch im Zivilrecht von Bedeutung. Das deutsche Zivilrecht ergibt sich im Wesentlichen aus dem BGB. Darin wird die rechtliche Beziehung zwischen Privatpersonen geregelt. Daher wird es auch alternativ als Privatrecht bezeichnet. Ein rechtswidriger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist nicht nur strafbar, sondern auch Gegenstand von Schmerzensgeld-Forderungen. Dazu stehen insbesondere Anspruchsgrundlagen vertraglicher Art (§§ 280ff. BGB) und deliktischer Art (§§ 823ff. BGB) zur Verfügung. 

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach § 253 StGB. Danach kann eine „billige Entschädigung in Geld“ für eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung gefordert werden. Billig meint im juristischen Sinne so viel wie gerecht. Die gerechte Summe ist nicht immer leicht zu ermitteln. Sie steht im Ermessen des zuständigen Gerichtes. Hilfsweise können auch Schmerzensgeld-Tabellen oder die Schätzungen in ähnlich gelagerten Fälle bemüht werden.