Unter einer Körperkamera (engl. „Bodycam“) versteht man eine handliche Videoüberwachungskamera, welche von einem Sicherheitsangestellten am Körper befestigt wird. Bodycams kommen unter anderem von Sicherheitspersonal am Kölner Hauptbahnhof zum Einsatz. Dadurch sollen Übergriffe auf die Sicherheitskräfte vermieden werden. Ebenso lassen sich Straftaten im Zusammenhang mit körperlichen Handgreiflichkeiten besser aufklären. 

Sinn und Zweck

Die Körperkamera wird für umliegende Personen gut sichtbar auf Brusthöhe platziert. Auf einem kleinen Bildschirm sehen sich die unmittelbar von der Linse erfassten Menschen selbst. Vornehmlich dient die Sicherheitsvorrichtung der Gefahrenprävention. Die permanente Aufzeichnung soll potentielle Straftäter davon abhalten, ihr Verhalten auszuführen. Ebenso kann es im Moment einer Auseinandersetzung Hemmeffekte hervorrufen. Können sich die Personen selbst sehen, kann dies zu einer Art „Selbsterkenntnis“ führen.

Datenschutz

Körperkameras sind aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unumstritten. Da sie personenbezogene Daten aufzeichnen, zum Beispiel das äußere Erscheinungsbild oder Verhalten von Menschen, schränken sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Es könnten zufällig intime Geschehen aufgezeichnet werden. Ebenso kann es Menschen dafür hemmen, sich frei durch den öffentlichen Raum zu bewegen. 

Allerdings ist nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO eine Aufzeichnung solcher Daten gestattet, wenn dies aufgrund überwiegender Interesse eines Dritten geschieht. Körperkameras schützen Sicherheitskräfte und andere potentielle Opfer von Straftaten. Sie führen zu mehr Sensibilität und dienen als Beweismittel in zivil- oder strafrechtlichen Prozessen. Diese Schutzinteressen überwiegen die Nachteile eines Eingriffes. Daher ist die Verwendung zumindest an „gefahrenträchtigen“ öffentlichen Orten wie dem Kölner Hauptbahnhof grundsätzlich zulässig.