Die Bezeichnung stand früher für Kaliber, dessen Geschossdurchmesser nicht größer als 7 Millimeter ist. Heute wird der Begriff umgangssprachlich für besonders günstige Kaliber verwendet, die über einen verhältnismäßig geringen Rückschlag verfügen. Im Waffengesetz, Nebengesetzen und Verordnungen wird der Begriff nicht näher definiert. Der Gesetzgeber verwendet stattdessen genaue Kaliberbezeichnungen. Grundsätzlich komme Kleinkaliber im Jagd- und Sportwesen zum Einsatz.