Allgemeines

Kausalität beschreibt die tatsächliche Beziehung zwischen mehreren Ereignissen. Ein Verhalten ist kausal, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele. 

Dieser Maßstab wird auch als Äquivalenztheorie bezeichnet und ist von Bedeutung bei der Frage, ob ein Mensch für einen Schaden oder Ähnliches verantwortlich gemacht werden kann. So wirkt sich Kausalität etwa im Strafrecht auf die Strafbarkeit oder im Zivilrecht auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen von Ansprüchen auf Schadensersatz aus.

Beispiel aus dem Strafrecht

T manipuliert ein Glas Wasser mit einer Menge tödlich wirkenden Giftes. O trinkt davon und verstirbt. 

Hier ist das Verhalten des T für den Tod des O kausal: hätte er nicht das Glas Wasser vergiftet, wäre O nicht an den Folgen des Giftes verstorben. Das Ereignis kann somit nicht hinweggedacht werden, ohne dass der deliktische Erfolg entfiele. 

Problematik der Kausalität

In der Hauptaussage der Äquivalenztheorie, demnach jedes Ereignis gleichermaßen kausal für einen Erfolg ist, liegt auch deren größten Schwäche. So ist etwa auch das Verhalten der Mutter des T für den Tod des O kausal. Hätte sie ihn nicht geboren, wäre er nicht auf der Welt und folglich nicht in der Lage, das Glas Wasser zu vergiften. Stellte man bei der Strafbarkeit lediglich auf den Gesichtspunkt der Kausalität ab, würde dies zu einer „Endlosschleife“ führen. 

Folglich ist ein zweiter, korrigierender Maßtab erforderlich, welcher die Aussage der Äquivalenztheorie einschränkt. Als Korrektiv dient das Kriterium der sogenannten objektiven Zurechnung.