Als Kaufhausdetektiv bezeichnet man einen Beruf aus dem Bereich der Sicherheit. Ein Kaufhausdetektiv beziehungsweise Ladendetektiv nimmt einen Bewachungsauftrag im Einzelhandel war. Der Beruf Kaufhausdetektiv ist eine Möglichkeit aus dem Bereich der Sicherheit im Einzelhandel tätig zu werden. Dazu ist eine Unterweisung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO Pflicht. Außer einem großen Verständnis an Sicherheit, insbesondere in der Gefahrenabwehr, sind auch Kenntnisse von Vorgängen im Handelswesen gefragt. Neben dem Verhüten von Gefahren durch Erkennen typischer Täterverhalten, muss gleichzeitig ein Umgang mit Kunden stattfinden. Die notwendigen beruflichen Qualifikationen können im IHK-Zertifikatslehrgang „Sicherheitskraft im Handel (IHK)“ erworben werden.
Die Voraussetzungen als Ladendetektiv tätig werden lauten zusammengefasst:
– Mindestalter von 18 Jahren
– einwandfreies Führungszeugnis
– bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a
– körperliche Fitness
– gepflegtes Erscheinungsbild

Die Aufgaben eines Kaufhausdetektivs lauten:
– auf auffällige Verhaltensmuster bei Personen achten
– Überwachung mithilfe von Kameras und sonstigen technischen Vorrichtungen
– Kooperation mit Verkaufspersonal

Der Beruf kann in Vollzeit oder auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden. Um von potentiellen Straftätern schwerer identifiziert werden zu können, tragen Kaufhausdetektive anstelle von Dienstkleidung stattdessen unauffällige Straßenkleidung.