Die Voraussetzungen als Ladendetektiv tätig werden lauten zusammengefasst:
– Mindestalter von 18 Jahren
– einwandfreies Führungszeugnis
– bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a
– körperliche Fitness
– gepflegtes Erscheinungsbild
– Mindestalter von 18 Jahren
– einwandfreies Führungszeugnis
– bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a
– körperliche Fitness
– gepflegtes Erscheinungsbild
Die Aufgaben eines Kaufhausdetektivs lauten:
– auf auffällige Verhaltensmuster bei Personen achten
– Überwachung mithilfe von Kameras und sonstigen technischen Vorrichtungen
– Kooperation mit Verkaufspersonal
Der Beruf kann in Vollzeit oder auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden. Um von potentiellen Straftätern schwerer identifiziert werden zu können, tragen Kaufhausdetektive anstelle von Dienstkleidung stattdessen unauffällige Straßenkleidung.