Durch eine Reihe an vorbeugenden Katastrophenschutzmaßnahmen, sollen entstehende Schäden soweit wie möglich in Grenzen gehalten werden.

Die Katastrophenvorsorge hilft in Krisensituationen, eine unkontrollierte Situation so schnell wie möglich beherrschbar zu machen. Der präventive Schutz trägt dazu bei, die Gefahren für Leib und Leben auf ein mögliches Minimum zu senken. Das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat aus diesem Grund eine Reihe an Maßnahmen veröffentlicht.

– Diese Präventivmaßnahmen beinhalten:
– Nahrungsmittel und Trinkwasser bevorraten
– Grundausstattung Medikamente
– wichtige Dokumente griffbereit halten
– Gepäck für den Notfall
– Maßnahmen gegen Stromausfall

Nahrungsmittel und Trinkwasser
Durch Hochwasser oder Lawinen werden Straßenpässe unter Umständen unpassierbar. Besonders Dörfer sind gefährdet von der Außenwelt und somit auch von der Nahrungsmittelversorgung abgeschnitten zu werden. Es empfiehlt sich einen Nahrungsmittelvorrat, der für 14 Tage reicht anhand von Konserven oder durch sonstige haltbare Lebensmittel anzulegen. Aus Gründen eines möglichen Stromausfalles muss die Verpflegung auch ohne Kühlung gelagert werden können.

Pro Person muss ein Wasservorrat von 14 Litern eingeplant werden. Ein Mensch kann zwar theoretisch drei Wochen ohne Nahrungsmittelzufuhr überleben, bei Wasser sind es nur vier Tage. 14 Liter Trinkwasser reichen für eine Woche.

Medikamente
In der Grundausstattung sollte unbedingt ein Erste-Hilfe-Kasten gemäß DIN 13164 enthalten sein, der in einem separaten Fach aufbewahrt wird. Zudem empfiehlt es sich für ein Privathaushalt über Erkältungsmittel, Elektrolyte, Desinfektionsmittel und Mitteln gegen Durchfall, Übelkeit und Erbrechen für den K-Fall zu verfügen.

Dokumente
Wichtige Dokumente sollten an einem zentralen Ort griffbereit hinterlegt werden. Bei einer Evakuierung können die Papiere mitgeführt werden und erleichtern Behörden die Identifizierung von Personen. In eine Dokumentenmappe gehören:

– Familienurkunde
– Sparbücher, Aktien, Kontoverträge, sonstige Wertpapiere
– Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen
– Qualifikationsnachweise
– Personalausweis und amtliche Meldenachweise
– Mitglieds- und Beitragsbücher von Vereinen und Organisationen

Notgepäck
Bei einer Räumung verbleiben höchstens ein paar Minuten das Haus zu verlassen. Pro Person sollte nicht mehr mitgenommen werden als in einen Rucksack pro Familienmitglied passt. Der Rucksack sollte unbedingt Verpflegung für zwei Tage, Medikamente, Schlafausrüstung, Dokumente und warme Bekleidung umfassen. Bei Gefahr durch Radioaktivität oder chemische Stoffe sollten außerdem Fruchttücher mitgenommen werden, die vor den Mund gehalten werden.