Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder sogenannte Zweckvermögen. Sie können durch Gesetz berechtigt oder verpflichtet werden, verfügen also über eine Rechtspersönlichkeit. Als Synonym wird häufig von Körperschaft, Gesellschaft, oder Verein gesprochen. Dies sind jedoch Unterfälle, die genau genommen eine spezielle Organisationsform beschreiben.

Eine juristische Person ist dadurch gekennzeichnet,dass sie unabhängig vom Bestand und Willen ihrer Mitglieder (sogenannte natürliche Personen) über Rechts- und Parteifähigkeit verfügen. eine juristische Person kann Verträge schließen, Ansprüche erheben und diese als Partei vor Gericht notfalls durchsetzen. Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit ist eine Eintragung in das öffentliche Register erforderlich.

Die bekanntesten Formen juristischer Personen lauten: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Aktiengesellschaft (AG) und Europäische Aktiengesellschaft.