Es existiert im Sprachgebrauch kein offizieller Begriff, welcher kriminelles Handeln mit Massenkommunikationsmitteln bezeichnet.
IuK-Kriminalität fasst grob zwei Felder zusammen:
– Computerkriminalität (eine spezielle Software wird als Tatwaffe eingesetzt ohne Einsatz des Internets)
– Cybercrime (Straftaten, welche im Internet oder mithilfe des Internets geschehen)
– Computerkriminalität (eine spezielle Software wird als Tatwaffe eingesetzt ohne Einsatz des Internets)
– Cybercrime (Straftaten, welche im Internet oder mithilfe des Internets geschehen)
Die Straftäter nutzen die technologischen Mittel häufig für Betrugsdelikte, Fälschung, Datenausspähung, Sabotage und Erpressung.