Internetkriminalität (engl. cybercrime) bezeichnet alle durch das Netz oder Mithilfe des Internets begangenen Straftaten.
Innerhalb der Internetkriminalität muss zwischen Onlinesicherheit und Internetsicherheit unterschieden werden. Onlinesicherheit soll vor kriminellen Handlungen im und durch das Internet schützen. Internetkriminalität umfasst darüber hinausgehend auch den Schutz der Infrastruktur selbst. Dies beinhaltet nicht nur digitale Gefahren, sondern auch mechanische Bedrohungen. Da Internetsicherheit eher im entfernteren Sinne mit Internetkriminalität zu tun hat, geht es in diesem Abschnitt vorwiegend um Onlinesicherheit.

Die Erscheinungsformen internetkriminellen Handelns lauten: Betrug, Spionage von Daten, Verstöße gegen das Urheberrecht, Identitätsdiebstahl, Cyber-Terrorismus und auch Volksverhetzung sowie das Verbreiten pornographischer Inhalte. Der Begriff deckt also eine große Bandbreite ab. Es ist wichtig die einzelnen Delikte in Kategorien einzuordnen, um anhand dessen die korrekte Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit zu treffen.

Cyberkriminalität Typ 1: kommt aus Opferperspektive nur einmal vor.
Ein Beispiele für Typ 1 wäre das einmalige Herunterladen eines Trojaners. Auf diesem Trojaner könnte etwa ein Tastenaufzeichner, sogenannter Keystroke Logger, enthalten sein, durch den der Täter Passwörter ausspionieren kann. Grundsätzlich werden Diebstahl, die Manipulation von Daten oder Diensten durch Hacker oder Viren, Identitätsdiebstahl sowie Bank- oder E-Commerce-Betrug dem Typ 1 zugerechnet.

Cyberkriminalität Typ 2: kommt häufig vor, Kommunikation zwischen Opfer und Täter.
Delikte des Typus 2 besitzen die Eigenschaft, dass der Täter nicht eine einmalige Handlung ausübt, sondern in einem gewissen Zeitraum kontinuierlich mit dem Opfer in Kontakt steht. Beispielsweise, wenn er versucht eine Beziehung in einem Chatroom aufzubauen und diese Beziehung dann für kriminelle Machenschaften ausnutzt (Social Engineering). Darüber hinaus zählen auch Foren, in denen sich Täterbanden gemeinsam besprechen und austauschen zum Typ 2 cyberkriminellen Handelns.