Begriff
Zur Infrastruktur gehören sämtliche, auf längere Betriebsdauer ausgelegte Einrichtungen, mit dessen Hilfe das Funktionieren einer leistungsfähigen Volkswirtschaft gesichert wird. Es ist dabei unbeachtlich, ob die Bestandteile aus privater Hand oder vom Staat betrieben werden.
Der Begriff wurde von der NATO geprägt und umfasste anfangs die im Boden befindlichen Versorgungswege wie Rohre, Pipelines und Kabel. Nach und nach wurde die Bezeichnung um verschiedenste Bereiche erweitert. Neben der technischen Infrastruktur wurde so auch der Begriff der sozialen Infrastruktur entwickelt.

Technische Infrastruktur
– Energieversorgung, Elektroenergie, Gasversorgung, Fernwärme, Tankstellennetz
– Kommunikation: Rundfunk, Internet, Festnetz-Telefonie, Mobilfunk, Postwesen
– Stoffliche Ver und Entsorgung: Müllentsorgung, Abwasser, Wertstoffverwertung, Trinkwasser
– Verkehrsinfrastruktur: öffentlicher Verkehr mit Binnengewässern, Seeschifffahrt, Eisenbahnen (Nah- und Fernbahn), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV und – –
– Individualverkehr: Straßen, Radwege, Radwanderwege usw.

Soziale Infrastruktur
– Bildungssystem, Bildungseinrichtungen mit Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen usw.
– Fürsorge-Dienstleistungen mit Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Waisenhäusern, Altenheimen, Frauenhäusern, Pflegediensten usw.
– Gesundheitssystem mit Krankenhäusern, Rettungsdiensten
– Kulturelle Einrichtungen mit Ausstellungsräumen, Bibliotheken, Museen usw.
– Öffentliche Sicherheit: Bevölkerungsschutz, Polizei, Verteidigung usw.
– Soziale Sicherung mit Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung
– Sport und Freizeit: Sportanlagen und -plätze, Parks, Spielplätze