Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Gesetz, anhand dessen übertragbare Krankheiten beim Menschen vorgebeugt, Infektionen frühzeitig erkannt und deren Weiterverbreitung verhindert werden soll. 

Im Falle einer Epidemie ermöglicht § 16 IfSG den zuständigen Behörden die „notwendigen Maßnahmen“ zur Bekämpfung zu treffen. Was unter einer „notwendigen Maßnahme“ zu verstehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Der offene Wortlaut verschafft einer Behörde die notwendige Flexibilität, um einzelnen Gefahr zu begegnen. So war der § 16 IfSG beispielsweise die Rechtsgrundlage, um im Frühjahr 2020 im Zuge des COVID-19-Ausbruchs bundesweite Kontaktbeschräkungen zu erlassen. 

Ferner regelt das Infektionsschutzgesetz Entschädigungsansprüche. Ob und wie Sicherheitsdienste für Betriebsausfälle Ersatzleistungen beanspruchen können, ist noch ungewiss. Jedenfalls sehen §§ 56, 58 IfSG die Möglichkeit einer Entschädigung und Aufwendungserstattung vor. Die einzelnen Entschädigungsleistungen für Selbstständige und Arbeitnehmer variieren in den Bundesländern.