Eine Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) ist ein Verband aus verschiedenen Unternehmen in bestimmten Branchenzweigen, welche regionale Aufgaben in eigener Verwaltung übernehmen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt 79 Regionen, mit jeweils eigenen IHKs. Diese Form brancheneigener Selbstverwaltung blickt auf eine Tradition zurück, die bis in das Mittelalter reicht. Bereits im 16. Jahrhundert schlossen sich Berufsstände zusammen, um Regeln für das berufliche Miteinander zu verabreden und die Qualität ihres Berufes zu wahren. 

 Aus- und Weiterbildungen in der Sicherheitsbranche

In der heutigen Welt sind die Industrie- und Handelskammern „zuständige Stelle” für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). In der Sicherheitsbranche gibt es zum Beispiel folgende staatlich geregelte Ausbildungen: 

Darüber hinaus werden an der regional zuständigen IHK Weiterbildungen abgenommen, die einen Einstieg in die Wach- und Sicherheitsbranche ermöglichen. Dazu zählen vor allem, der nach § 34a GewO erforderliche Nachweis einer Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung. Die Termine dieser Prüfungen werden online veröffentlicht. Die jeweils zuständige IHK stellt auch Informationen zur inhaltlichen Vorbereitung zur Verfügung. Die Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen an die Prüflinge ergibt sich aus den Prüfungsverordnungen. 

Siehe folgendes Beispiel: Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

(https://www.ihk-berlin.de/blueprint/servlet/resource/blob/4128322/34b15906361e68725978b54c61fd74a6/pruefungsordnung-gepr-schutz-und-sicherheitskraft-data.pdf)

Weitere Aufgaben der IHK

Neben der Abnahme staatlich geregelter Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern für Folgendes zuständig: