Der IHK-zertifizierte Abschluss IHK geprüfte Werkschutzfachkraft ist eine von 1983 bis 2005 existierende Prüfung aus dem Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen. Mit der Einführung der IHK geprüften Werkschutzfachkraft wurde in Deutschland erstmals ein Standard für Qualifizierungen im Sicherheitsgewerbe geschaffen. Durch die Prüfung entstand eine bundesweite Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden im Bereich des Werkschutzes. Auf Basis mehrerer Fortbildungsregelungen wurden im Laufe der Zeit gesetzliche Vorgaben für das IHK-Prüfungsverfahren geschaffen. Die letzten Prüfungen wurden im Oktober 2005 abgenommen, denn die IHK geprüfte Werkschutzkraft wurde von der Fortbildungsprüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ im Zuge einer Neustrukturierung der Berufe aus der Sicherheitsbranche abgelöst. 
Diese neue Fortbildungsprüfung löst die Qualifikation „IHK geprüfte Werkschutzfachkraft“ ab. In der neuen Fortbildungsprüfung stehen weniger kaufmännische Aspekte, sondern praktische Inhalte aus dem unmittelbaren Bereich der Sicherheit im Vordergrund. So verschob sich der Fokus von der Werksicherheit auf eine umfassendere Perspektive verschiedener Sicherheitsdienstleistungen. Derzeit sind die Prüfungsverfahren zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft bundesweit verschieden und in den nächsten Jahren ist ein national gültiger Standard angestrebt.