Notfall- und Gefahren-Reaktions-System​
Im Sinne der DGUV Vorschrift 25 it die hilfeleistende Stelle eine Einrichtung, bei der eine Alarmmeldung eingeht und die eine Alarmverfolgung veranlasst oder selbst aufnimmt.
Hilfeleistende Stellen sind der zentrale Anknüpfungspunkt eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS). Das Alarmsignal wird über Fernalarmierungseinrichtungen abgesetzt und von einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) in Empfang genommen. Dies ist eine gewerblich betriebene Stelle, welche Alarmsignale empfängt, einordnet und nach einem speziellen Sicherheitsprotokoll Gegenmaßnahmen in Gang setzt. In wenigen und begründeten Fällen kann ein Gebäude auch direkt mit der nächsten Polizeibehörde verbunden werden.

Siehe auch
– Kommunikationsfunktion (K-Funktion)
– Leitstelle
– Notruftelefon
– Notruf- und Serviceleitstelle
– Stiller Alarm
– Telefonwählgerät
– Personen-Notsignalanlage
– Überfallnummer