Eine Hausalarmanlage (HAA) ist eine Alarmanlage, die in einem Haus befindliche Personen auf eine Gefahr aufmerksam machen soll. Der Begriff Hausalarmanlage soll die in den Bundesländern verschiedene Begrifflichkeiten (z.B. Alarmanlage, Alarmeinrichtung, Alarmierungseinrichtung) vereinheitlichen. Hausalarmanlagen werden nicht nur in Wohneinrichtungen verbaut. Zu den Gebäuden, in denen HAAs installiert werden zählen: Hochhäuser, Hotels, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen und Sportstätten. Eine Hausalarmanlage ist eine sicherheitstechnische Aufgabe mit dem primären Ziel des Personenschutzes und sekundär der Umwelt. Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat einige Richtlinien für den Betrieb von HAAs definiert. Da Hausalarmanlagen vom Aufbau und der Funktion her einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sehr ähnlich sind, können anerkannte Regeln und Vorschriften auch auf HAAs angewandt werden.
Für sämtliche Bauteile einer Hausalarmanlage gelten Anforderungen gemäß EN 54. So muss die Hausalarmanlagenzentrale nach EN 54-2 und 54-4 geprüft werden. Die Übertragungseinrichtungen müssen DIN EN 50136-1 ff. entsprechen. Bei Betrieb einer Hausalarmanlage muss im Vorfeld berücksichtigt werden, welchen Umfang die Überwachung annehmen soll. Dies erfolgt durch ein Sicherheitskonzept. In diesem Konzept ist auch enthalten, welche Räume und Bereiche bei Gefahr evakuiert werden sollen. Daher geht auch die Planung von Flucht- und Rettungswegen mit der Montur von HAAs einher.