Für sämtliche Bauteile einer Hausalarmanlage gelten Anforderungen gemäß EN 54. So muss die Hausalarmanlagenzentrale nach EN 54-2 und 54-4 geprüft werden. Die Übertragungseinrichtungen müssen DIN EN 50136-1 ff. entsprechen. Bei Betrieb einer Hausalarmanlage muss im Vorfeld berücksichtigt werden, welchen Umfang die Überwachung annehmen soll. Dies erfolgt durch ein Sicherheitskonzept. In diesem Konzept ist auch enthalten, welche Räume und Bereiche bei Gefahr evakuiert werden sollen. Daher geht auch die Planung von Flucht- und Rettungswegen mit der Montur von HAAs einher.