Das Datenschutzrecht der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dient dazu, die Interessen des Betroffenen zu schützen. Betroffener ist, dessen persönlichen Daten von einer anderen Person verarbeitet werden. Zum Verarbeiten gehört das Erheben, Löschen, Sperren oder Übermitteln an Dritte von Daten. Wer sich über die Schutzbestimmungen des Datenschutzrechts hinwegsetzt, hat mit staatlichen Sanktionen zu rechnen und macht sich gegenüber dem Betroffen für Schadensersatzforderungen haftbar.

Nach Art. 82 DS-GVO hat man Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch den Verstoß gegen das Datenschutzrecht ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Der Anspruch richtet sich gegen den Verantwortlichen oder denjenigen, an den den der Verantwortliche den Auftrag der Verarbeitung abgetreten hat.

Wer gegen die DS-GVO verstößt, kann zusätzlich mit einem Bußgeld belastet werden. Das Bußgeld kann bis zu 20 Millionen EUR oder 4 % des vorherigen Jahresumsatzes betragen. Im Zweifel entscheidet sich die Behörde für die Alternative, dessen Betrag höher ist.