Die Haftraumtür bezeichnet Türen, welche an den Zellen in Justizvollzugsanstalten (JVA) montiert sind.Für den Sicherheitsumfang dieser Türen gibt es keine einheitliche Regelung. Nicht der Bundesgesetzgeber, sondern die einzelnen Bundesländer sind für die Ausgestaltung der Sicherheitsvorgaben zuständig. Teilweise werden diese auch noch von Bestimmungen einzelner JVAs ergänzt. Allgemeiner Konsens besteht darüber, dass die Haftraumtür Fremdeinwirkungen im Rahmen der Widerstandsklassen RC 3 oder RC 4 entgegenwirken sollte.

RC 3 hält bis zu fünf Minuten Einwirkungen mit  zwei Schraubendrehern, einem Bohrer oder Kuhfuß stand. Türen der RC 4 leisten gegenüber erfahrenen Tätern, bei Gebrauch  zusätzlicher Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge (Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meißel), bis zu zehn Minuten Widerstand.