Gewerbeanzeige

Kurzerklärung Gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) muss der Betrieb eines Gewerbes bzw. einer selbstständigen Gewerbetätigkeit bei dem zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden.  Wer einer Tätigkeit in der Sicherheitsbranche nachgeht, handelt gemäß § 34a GewO gewerblicher Art. Danach sind Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, welche in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden sollen, grundsätzlich anzeigepflichtig.  Das […]