Amtsanmaßung
Man spricht von Amtsanmaßung, wenn ein unrechtmäßiges Vornehmen einer Handlung, die nur ein Amtsträger ausführen darf der Fall ist. Nach § 132 StGB genügt auch schon das Wahren eines äußeren Anscheins als Täuschung.
Man spricht von Amtsanmaßung, wenn ein unrechtmäßiges Vornehmen einer Handlung, die nur ein Amtsträger ausführen darf der Fall ist. Nach § 132 StGB genügt auch schon das Wahren eines äußeren Anscheins als Täuschung.