Kurzerklärung Der Begriff der arbeitnehmerähnlichen Position bezeichnet eine rechtlich selbstständige, aber besonders schutzbedürftige Person, sodass ausnahmsweise Privilegen von Arbeitnehmern geltend gemacht werden können. Hintergrund Der Begriff des Arbeitnehmers ist in § 611a Abs. 1 BGB als weisungsgebundene, fremdbestimmte Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit definiert. Den Gegenpol bilden Selbstständige. Also zum Beispiel Wachkräfte, die sich nicht in …