Arbeitnehmerähnliche Person

Kurzerklärung Der Begriff der arbeitnehmerähnlichen Position bezeichnet eine rechtlich selbstständige, aber besonders schutzbedürftige Person, sodass ausnahmsweise Privilegen von Arbeitnehmern geltend gemacht werden können.  Hintergrund Der Begriff des Arbeitnehmers ist in § 611a Abs. 1 BGB als weisungsgebundene, fremdbestimmte Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit definiert. Den Gegenpol bilden Selbstständige. Also zum Beispiel Wachkräfte, die sich nicht in […]