Notwehrexzess

Phänomen Von einem Notwehrexzess spricht man im Strafrecht, wenn der Täter aus aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen eines Notwehrrechts überschreitet.  Beispiel 1: Passant P wird spätabends von Räuber R angegriffen, der mit einem Messer bedrohen die Herausgabe seines Handy bewirken will. P ergreift eine Pistole und schießt in panischer Angst zielt auf den […]

Schuldunfähigkeit

Grundlegendes Schuldunfähigkeit ist der Gegenbegriff zur Schuldfähigkeit. Wer schuldunfähig ist, gilt als nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Ihm ist eine rechtswidrig verübte Tat nicht vorwerfbar. Mangels Schuld kann der Täter nicht aus der zur Last gelegten Tat bestraft werden. Unter Bestimmten Voraussetzungen ist jedoch ein sogenannter Maßregelverzug möglich. Dies ist nach […]

Notwehr

I. Allgemeines Unter Notwehr versteht man gemäß § 32 StGB die Anwendung körperlicher Gewalt, um sich vor einem Angriff zu schützen. Physische Gewaltanwendung verwirklicht grundsätzlich zahlreiche Straftatbestände (z.B. Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikte). Unter den Voraussetzungen des § 32 StGB sind Verteidigungsmaßnahmen jedoch gerechtfertigt, sodass mangels Unrechtes die sich verteidigende Sicherheitskraft vor strafrechtlichen Maßnahmen geschützt ist. Da […]

Entschuldigungsgrund

Im deutschen Strafrecht werden als Entschuldigungsgrund Umstände genannt, die zu einer Absenkung der Strafe (Strafmilderung) oder zur Aufhebung der Strafe (Straflosigkeit) führen. Anwendung findet der Begriff Entschuldigungsgrund beispielsweise in § 35 StGB „entschuldigender Notstand.“ Dies berechtigt Personen, die einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt sind, die Gefahr durch eine ursprünglich rechtswidrige Handlung zu beseitigen. Weitere Entschuldigungsgründe können falsche Dienstanweisungen, Befehle oder Anordnungen darstellen. Außerdem […]

Anstiftung

Die Anstiftung ist neben der Beihilfe eine Teilnahme an einer Straftat. Der Strafgrund ist die Mitverursachung einer Rechtsgutverletzung beziehungsweise Rechtsgutgefährdung. Nach § 26 StGB liegt eine vorsätzliche Handlung zum Verursachen einer rechtswidrigen Haupttat vor. In der Anstiftungshandlung bestimmt der Anstifter einen spezifischen Täter zur Handlung und ruft den Tatenentschluss bei der Person hervor. Er bemächtigt […]