Ruhezeit

Allgemeines Ruhezeit ist in § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und bezeichnet das zeitliche Intervall zwischen einzelnen Schichten eines Beschäftigten. Davon zu unterscheiden sind Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG, welche sich auf Unterbrechungen von typischerweise 30 bis 45 Minuten innerhalb derselben Schicht beziehen. Das ArbZG enthält Mindestvorgaben an die Dauer von Ruhezeiten und konstituiert Beschäftigungsverbote, sofern […]