Aggressivnotstand

Kurzerklärung Der Begriff „Aggressivnotstand“ bezeichnet einen Rechtfertigungsgrund aus dem Zivilrecht (§ 904 BGB) und steht im Zusammenhang mit unmittelbar gegenwärtigen Gefahren. Das heißt, wenn sofortige Abhilfe erforderlich ist, darf eine Wachkraft die Gefahr auch mit Verwendung fremder Gegenstände abgewehrt werden. Der Eigentümer einer Sache muss dies dulden.Inhalte Die Kernvoraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes lauten: unmittelbare Gefahr Erforderlichkeit […]