Beihilfe

Straftat Unter Beihilfe nach § 27 StGB versteht man die Hilfeleistung beim Begehen einer Straftat durch Vorbereiten oder Ausführen. Die Beihilfe gehört neben der Anstiftung zu den möglichen zwei Teilhabeformen an einer Straftat. Um Beihilfe überhaupt verwirklichen zu können, muss eine vorangegangene Straftat vorliegen. Ob die Haupttat schuldhaft begangen wurde, ist unbeachtlich, denn bei der Schuld […]

Anstiftung

Die Anstiftung ist neben der Beihilfe eine Teilnahme an einer Straftat. Der Strafgrund ist die Mitverursachung einer Rechtsgutverletzung beziehungsweise Rechtsgutgefährdung. Nach § 26 StGB liegt eine vorsätzliche Handlung zum Verursachen einer rechtswidrigen Haupttat vor. In der Anstiftungshandlung bestimmt der Anstifter einen spezifischen Täter zur Handlung und ruft den Tatenentschluss bei der Person hervor. Er bemächtigt […]