Notwehr

I. Allgemeines Unter Notwehr versteht man gemäß § 32 StGB die Anwendung körperlicher Gewalt, um sich vor einem Angriff zu schützen. Physische Gewaltanwendung verwirklicht grundsätzlich zahlreiche Straftatbestände (z.B. Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikte). Unter den Voraussetzungen des § 32 StGB sind Verteidigungsmaßnahmen jedoch gerechtfertigt, sodass mangels Unrechtes die sich verteidigende Sicherheitskraft vor strafrechtlichen Maßnahmen geschützt ist. Da […]