Berufsfreiheit

Bedeutung  Als Berufsfreiheit bezeichnet man nach Art. 12 Abs. 1 GG das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das heißt, jeder darf selbst entscheiden, welcher Tätigkeit man nachgehen möchte, um eine Lebensgrundlage zu erwirtschaften. Der Staat darf einen nicht dazu zwingen, einen bestimmten Beruf auszuüben (Art. 12 Abs. 2 GG), außer es handelt […]