Befähigung (Grundgesetz)

Befähigung meint die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person, welche im Zusammenhang mit einer bestimmten beruflichen Tätigkeit von Bedeutung sind. Es wird ausdrücklich in Art. 33 Abs. 2 GG erwähnt, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern hat. Es handelt sich hierbei um ein spezielles Gleichheitsrecht, dass […]