Sicherheitsbeauftragter

Kurzerklärung Der Sicherheitsbeauftragte (SB) wirkt bei der Durchsetzung sicherheitsrechtlicher Vorschriften am Arbeitsplatz mit. Der SB führt beratende Tätigkeiten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch. Ihm wohnen nach § 22 Abs. 2 SGB VII nur unterstützende Kompetenzen inne. Das Direktionsrecht liegt beim Arbeitgeber. Der Sicherheitsbeauftragte ist daher nicht weisungsbefugt. Stellung im Betrieb Umgekehrt muss der […]