Mittelbarer Besitz

Unter mittelbarem Besitz versteht man eine besondere Form des Besitzes. Besitz meint allgemein die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft über einen Gegenstand. Der Besitz knüpft in der Regel nicht an das Recht zum Besitz an („auch Diebe sind Besitzer“). Sachherrschaft meint, dass der Besitzer tatsächlich auf die Sache einwirken kann. Zum Beispiel, wenn er die […]

Unrechtmäßiger Besitz

Unter unrechtmäßigem Besitz versteht man eine besondere Form des Besitzes. Besitz setzt nach § 854 BGB allgemein tatsächliche Herrschaft und Wille zur Herrschaft voraus.  Der Besitz gilt als unrechtmäßig, wenn es an einem Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB fehlt. Eine Berechtigung ergibt sich zum Beispiel aus einem Schuldverhältnis (Kaufvertrag, Werkvertrag, etc.), […]

Rechtmäßiger Besitz

Allgemeines Unter Besitz versteht man nach § 854 BGB eine bestimmte rechtliche Beziehung einer Person zu einer Sache. Besitz zeichnet sich durch zwei Eigenschaften aus:  tatsächliche Herrschaftsgewalt natürlicher Wille, die Herrschaft über den Gegenstand auszuüben.  Tatsächliche Herrschaftsgewalt bezieht sich auf äußere (objektive) Umstände. Die Sachherrschaft übt aus, wer nach seinem Belieben über den Gegenstand verfügen […]

Bewaffnung

Sicherheitsdienste dürfen sich grundsätzlich nicht bewaffnen Private Sicherheitskräfte dürfen sich nicht eigenmächtig mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ausrüsten und damit ihr Schutzobjekt vor feindlichen Fremdeinwirkungen beschützen. Im Ausnahmefall darf eine Bewaffnung unter Beachtung der (strengen) Regulierungen des deutschen Waffenrechtes vom Sicherheitsunternehmen angeordnet werden. Ausnahmefälle ergeben sich bei besonders hoher Gefährdungslage der Wachkraft. Dies ist bei […]

Besitzdienerrechte

Kurzerklärung Besitzdienerrechte sind die Summe an Befugnissen, die ein Besitzdiener auf eine Sache ausüben kann. Sachen sind gemäß § 90 BGB körperliche Gegenstände. Tieren sind keine Sachen, werden aber nach § 90a BGB wie Sachen behandelt. Eigentum und Besitz Das Sachenrecht unterscheidet zwischen Eigentum nach § 903 BGB, Art. 14. GG und Besitz gemäß § […]

Notwehr

I. Allgemeines Unter Notwehr versteht man gemäß § 32 StGB die Anwendung körperlicher Gewalt, um sich vor einem Angriff zu schützen. Physische Gewaltanwendung verwirklicht grundsätzlich zahlreiche Straftatbestände (z.B. Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikte). Unter den Voraussetzungen des § 32 StGB sind Verteidigungsmaßnahmen jedoch gerechtfertigt, sodass mangels Unrechtes die sich verteidigende Sicherheitskraft vor strafrechtlichen Maßnahmen geschützt ist. Da […]

Besonders schwerer Fall des Diebstahls

In § 243 StGB werden Fälle von Diebstählen genannt, die als schwer gelten. Das Strafmaß liegt zwischen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und zehn Jahren. Laut Gesetzgeber liegt ein Fall besonders schweren Diebstahl vor, wenn der Täter: In einen umschlossen Raum einbricht und mithilfe eines falschen Schlüssels oder Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum […]

Besitzwehr

Gemäß § 859 BGB kann sich der Besitzer notfalls auch mit Gewalt gegen verbotene Eigenmacht eines anderen zur Wehr setzen. Unter Verbotener Eigenmacht versteht man eine widerrechtliche Besitzstörung oder Besitzentziehung. Die Rechtfertigung für Besitzwehr unterliegt drei Voraussetzungen, die gegeben sein müssen: Besitzstörung oder Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht Die Besitzwehr nach § 859 BGB ist Notwehr und […]

Besitzstörung

Als Besitzstörung werden Handlungen in verbotener Eigenmacht von Außenstehenden bezeichnet. Davon ist die Einschränkung von Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten umfasst. Die Besitzstörung führt – im Gegensatz zur Besitzentziehung – nicht zum vollständigen Verlust der Sache. Durch Besitzentziehung werden die Einwirkungsmöglichkeiten des Besitzers entzogen, durch Störungen nur gemindert oder ausschnittsweise vorenthalten. Ein Beispiel für Besitzstörung ist das Einwerfen von […]

Besitzkehr

Bei verbotener Eigenmacht hat der Besitzer das Recht, seinen Besitzanspruch notfalls auch durch Anwendung von Gewalt zu verteidigen (§ 859 BGB). Wenn der Besitzer einen Anspruchsgegner bei dem Versuch erwischt, eine bewegliche Sache widerrechtlich entnehmen zu wollen, darf er einschreiten. Notwehr ist nur unmittelbar im Anschluss zulässig, also „auf frischer Tat“. Durch Besitzkehr hat der […]