Personalgestellung

Unter Personalgestellung versteht man eine besondere Dreieckskonstellation der Überlassung von Arbeitnehmern eines Sicherheitsunternehmens an ein externes Unternehmen. Eine Definition findet sich in § 4 Abs. 3 TVöD. Wenngleich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst rechtlich nicht auf Dritte anwendbar ist, ist der Inhalt dieser Definition auch für Übrige relevant. Personalgestellung ist demnach gekennzeichnet durch:  Aufgabenverlagerung […]