Antragsdelikt

Charakteristika Bei der Verfolgung von Straftaten nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft  keine Rücksicht auf den Willen des Geschädigten, sondern befassen sich mit dem Sammeln von Beweisen und der Rekonstruktion des sich tatsächlich Zugetragenen. Bei einigen Strafbeständen muss dieser selbst einen Antrag auf eine Untersuchung des Falls stellen. Zum Beispiel bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl und der […]