Kurzerklärung

Das Kürzel GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und bezeichnet eine juristische Person des deutschen Privatrechts. 

Rechtsfähigkeit

Unter einer juristischen Person versteht man allgemein Zusammenschlüsse von Personen, die eigenständig am Rechtsleben teilhaben und daher Träger von Rechten und Pflichten sein können. Dass eine GmbH Träger von eigenen Rechten und Pflichten ist, wird ausdrücklich vom Gesetz angeordnet, siehe § 13 GmbH-Gesetz. 

Haftung

Bereits aus der Bezeichnung GmbH geht die Haftungsbeschränkung dieser Gesellschaftsform hervor, weswegen sie für viele Sicherheitsunternehmen als besonders attraktiv gilt. Beschränkte Haftung meint, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem eigenen Vermögen in die Haftung genommen werden können. Die Gesellschafter haften ausschließlich mit ihrem in die GmbH eingebrachten Vermögen, der Stammeinlage. Würde eine GmbH Konkurs anmelden, könnten Gläubiger nur die Gesellschaft in die Pflicht nehmen. Anders als etwa bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ein Rückgriff auf das eigene Vermögen der Gesellschafter nicht möglich.

Gründung einer GmbH

Eine GmbH kann zu jedem beliebigen Zweck gegründet werden, § 1 GmbHG. Darunter fallen folglich auch gewerbliche Dienstleistungen, wie Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO. Der GmbH liegt ein Gesellschaftsvertrag zugrunde. Dieser Vertrag muss grundsätzlich vor einem Notar beurkundet werden, § 2 Abs. 1 GmbHG. Auf die notarielle Beurkundung kann verzichtet werden, wenn das Unternehmen höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. 

Stets muss der Gesellschaftsvertrag nach § 3 GmbHG folgende Angaben enthalten: 

1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft,

2. den Gegenstand des Unternehmens,

3. den Betrag des Stammkapitals,

4. die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.

Der Ausdruck Firma wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig mit Unternehmen gleichgesetzt. Rechtlich meint es den Namen, unter welchem die GmbH auftritt, Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, § 17 HGB. Das Stammkapital muss gemäß § 5 GmbHG mindestens 25.000 EUR betragen.