Unter Gesundheitsschädigung versteht man im Strafrecht ein Verhalten, durch welches die Gesundheit eines anderen Menschen geschädigt wird. Also das Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines krankhaften Zustandes, der einen Heilungsprozess im Körper auslöst.

Die Gesundheitsschädigung ist in zahlreichen Normen des Strafgesetzbuches eine Voraussetzung für die Strafe selbst oder eine Strafschärfung. Die Gesudnheitsschädigung wird zum Beispiel unter Strafe gestellt im Zusammenhang mit Brandstiftung (vgl. § 306 StGB), Delikten im Straßenverkehr (vgl. § 315 StGB), Nachstellung („Stalking“ nach § 238 StGB) und insbesondere den Körperverletzungsdelikten, §§ 223 bis 229 StGB. 

Allgemein bezieht sich eine Körperverletzung auf Beeinträchtigung des Körpers. Psychische Schädigungen fallen nach dem Wortlaut grundsätzlich nicht unter das Merkmal einer Gesundheitsschädigung. Etwas anderes gilt, wenn ein Verhalten zwar psychisch wirkt aber so gravierende Auswirkungen hat, dass es sich auch auf den Körper auswirkt. Zum Beispiel als Auslöser von Krankheiten.