Allgemeines
Unter Gesichtserkennung versteht man das Analysieren der menschlichen Gesichtskonturen anhand biometrischer Merkmale. Dabei wird die Frontseite auf Textureigenschaften und die Form geprüft. Es gibt zwei Arten der Gesichtserkennung. Zum einen das Lokalisieren eines Gesichtes auf einem Foto und zum anderen die Zuordnung eines Gesichts zu einer bestimmten Person. Im ersten Fall wird geprüft, ob ein Gesicht vorhanden ist und wo es sich auf dem Bild befindet. Im zweiten Fall wird eine Person anhand ihres Gesichts identifiziert. Die technische Gesichtserkennung findet Anwendung in der Sicherheit (zum Beispiel bei einer Zutrittskontrolle), in der Kriminalistik und der Forensik. Die Gesichtserkennung ist auch für die Erstellung von Dokumenten wie dem Reisepass relevant. Hinsichtlich des Bildinhaltes und der Aufnahmetechnik gilt der internationale Standard ISO/IEC 19794-5, mit dem Ziel eine hohe Erkennungsqualität zu gewährleisten.

2D-Verfahren und 3D-Verfahren
Das 2D-Verfahren ist relativ simpel und erkennt Gesichter durch eine geometrische Vermessung von Mund, Augen, Nase unter anderem. Heutige Verfahren nutzen jedoch komplexere Verfahren (zum Beispiel die Waveletanalyse) und so konnte die Fehlerquote bei Bilderkennungsverfahren von 79% im Jahr 1993 auf 1% 2006 gesenkt werden. Die zweidimensionale Bilderkennung wird durch neue Methoden wie selbstlernende Algorithmen stetig verbessert. Durch das Viola-Jones-Verfahren können computerbasierte Vorrichtungen selbstständig die Erkennungsrate von Gesichtern erhöhen.

Die sogenannte Streifenprojektion ist ein 3D-Verfahren und verspricht eine niedrigere Fehlerquote. Anstelle von handelsüblichen Kameras steigert das dreidimensionale Erkennungsverfahren die Genauigkeit, da zusätzliche Informationen eingelesen werden. Das 3D-Verfahren wird vermutlich eine höhere Überwindungssicherheit und unabhängig von der Gesichtspose Ergebnisse liefern. Da diese Technologie momentan noch Pionier auf dem Gebiet ist, sind die gegebenen zweidimensionalen Verfahren den dreidimensionalen überlegen.