Defintion
Als Gesetz bezeichnet man die Summe an Rechtssätzen, die durch ein Gesetzgebungsverfahren durch die dafür zuständigen staatlichen Organe ordnungsgemäß zustande gekommen sind.
Wichtige Gesetze für die private Sicherheitsbranche
Von besonderer Bedeutung für die gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens oder Eigentums nach § 34a GewO (der zentralen Norm im Sicherheitsgewerbe) sind Grundkenntnisse in folgenden Gesetzessammlungen:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
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- insbesondere Grundrechte nach Art. 1 bis 19 GG
- Kompetenzen des Bundes und der Länder
- Rechtssprechung
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- Gewerbeordnung (GewO)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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- vor allem Notwehr und Notstandsrechte nach §§ 227, 228, 904 BGB
- Personen und Sachen
- Das Recht der Schuldverhältnisse (insb. Vertragsrecht)
- Sachenrecht (Besitz und Eigentum)
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- Strafgesetzbuch (StGB)
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- Allgemeine Grundsätze des Strafrechts
- Einzelne Delikte (Besonderer Teil) wie Formen der Kröerpverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl etc.
- Verteidigungsrechte gemäß §§ 32 bis 35 StGB
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- Bundesdatenschutzgesetz (BSDSG und Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)
- Waffengesetz (WaffG)
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- Allgemeine Bestimmungen
- Umgang mit Waffen und Munition
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- DGUV-Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
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- DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV-Vorschrift 23 Wach- und Sicherungsdienste
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Sonderstellung der DGUV-Vorschriften
Streng genommen handelt es sich bei den Unfallverhütungsvorschriften nicht um Gesetze, sondern autonome Regelungen. Die DGUV-Vorschriften werden nicht nach den Grundsätzen eines Gesetzgebungsverfahren von der Legislative (hauptsächlich Bundestag und Landesparlamente sowie Bundesrat) erlassen. Stattdessen werden sie gemäß § 15 VII SGB von den Unfallversicherungsträgern selbst erlassen. Unfallversicherungsträger in der privaten Sicherheitsbranche ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).
Hintergrund des eigentümlichen Charakters der Unfallverhütungsvorschriften sind Effizienzgründe. Die Berufsgenossenschaften sind praxisorientierter und verfügen über Spezialistenwissen. Davon verspricht man sich fachgerechtere und passendere Lösungen, um den Gefahren für Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer zu begegnen.