Die Geschossfläche ist die Summe aller Flächen der in einem Gebäude vorhandenen Etagen. Die Kenngröße ist Teil des Bau- und Planungsrechts. In der Baunutzungsverordnung wird die Geschossfläche insbesondere zur Ermittlung der zulässigen Gesamtfläche eines Gebäudes relevant. Insbesondere dann, wenn es beispielsweise um das Festlegen von Straßenbegrenzungslinien geht (vgl. § 19 Abs. 3 BauNVO). Bei der Berechnung der Geschossfläche bleiben Nebenbauanlagen wie Balkone, Loggien, Terrassen unberücksichtigt.