Unter Geheimschutz sind sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, die das betriebliche Wissen über bestimmte Kenntnisse oder Gegenstände vor Unbefugten geheimgehalten sollen. Es gilt das Dogma, dass nur so wenige Personen wie nur möglich in Bezug auf Tatsachen eingeweiht werden. Das heißt, keiner soll mehr wissen als er für seine Tätigkeit effektiv benötigt. Geheimschutz unterteilt sich in personelle und materielle Schutzmaßnahmen.