Als Fund bezeichnet man einen körperlichen Gegenstand, der dem Eigentümer abhanden gekommen ist. Indem der Finder die Fundsache in seinen Besitz bringt, entsteht zwischen ihm und dem Eigentümer ein sogenanntes gesetzliches Schuldverhältnis. Dies meint, dass die Beteiligten automatischen zu gegenseitigen Leistungen verpflichtet sind, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Finder ist dazu verpflichtet, die Fundsache dem Eigentümer zurückzugeben. Kann nicht festgestellt werden, wer der berechtigte Eigentümer ist, muss der Fund an einem Fundbüro angezeigt werden. Erhält der Eigentümer den Fund zurück, schuldet er dem Finder einen Finderlohn. Dieser beträgt bei Sachen mit einem objektiven Wert bis zu 500 EUR 5 % des Wertes. Übersteigt der Gegenstand die Grenze von 500 EUR, kommen für den Mehrwert jeweils 3 % hinzu. Wird die Fundsache nicht innerhalb der Frist (in der Regel sechs Monate) abgeholt, erlangt der Finder Eigentum an der Fundsache.